Neuregelung des Landeswassergesetzes MV (LWaKüG MV)
„Nutriaproblematik“
Zum Schutz der Böschungen an den durch uns bewirtschafteten Gewässern ist es erforderlich, die Populationen der Nutria als invasive Art auf einem sehr niedrigen Niveau zu halten. Aus diesem Grund zahlt unser WBV seit Jahren den regionalen Jägern, welche diese Tiere in ihren Jagdbezirken an den von uns bewirtschafteten Gewässern erlegen, eine Prämie über 6.- € je Stück (vgl. Nutriaprämie https://www.wbv-boize-sude-schaale.de/aktuell/nutria/).
Zunehmend gibt es innerhalb der Ortslagen in unserem Verbandsgebiet ebenfalls sehr große Schäden an Grabenböschungen, die mit sehr viel Geld und Aufwand wieder instandgesetzt werden müssen. Innerhalb der Ortslagen ist die Jagdausübung verboten (befriedeter Bezirk). In diesem Fall greift die Möglichkeit der Entnahme mittels Lebendfalle (Kastenfalle) dieser Tiere durch Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigte in befriedeten Bezirken gemäß § 5 Abs. 3 des LJagdG MV:
(3) Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte und die von ihm Beauftragten dürfen in befriedeten Bezirken Füchse, Steinmarder, Iltisse, Marderhunde, Waschbären, Nutria und Wildkaninchen innerhalb der Jagdzeit tierschutzgerecht fangen, töten und sich aneignen. Eines Jagdscheines bedarf es nicht. Anderes Wild ist, wenn es lebensfähig in den Besitz des Grundeigentümers oder Nutzungsberechtigten kommt, im Jagdbezirk in Freiheit zu setzen. Verendetes oder nicht lebensfähiges Wild darf sich der Jagdausübungsberechtigte des Jagdbezirkes aneignen. Die Jagdbehörde kann auf Antrag Ausnahmen zulassen.
Im Rahmen der Gleichbehandlung zahlt unser WBV auch Nichtjägern, wenn sie nachweislich Grundstückseigentümer/in oder Nutzungsberichte/r sind, diese Nutriaprämie. Unter o. g. Link finden Sie die Hinweise zur Auszahlung.
Öffentliche Bekanntmachung
Juli 2025
Am 09.07.2025 fand unsere diesjährige Verbandsgewässerschau statt. Wir danken allen Teilnehmenden für den regen Erfahrungs- und Ideenaustausch.
Januar 2025
Wie bereits angekündigt, ist seit dem 01.01.2025 unser langjähriger Geschäftsführer Herr Schwebs in seinen wohlverdienten Ruhestand gegangen.
Wir danken ihm für seine langjährige Arbeit und seinem Engagement.
Öffentliche Bekanntmachungen zu Unterhaltungsarbeiten
Krautung, Winterarbeit und rechtlichen Grundlagen
Aktuelle Projekte
Laufende Renaturierungsmaßnahmen
Abgeschlossene Projekte
Abgeschlossene Renaturierungsmaßnahmen
Veröffentlichung Fördermaßnahmen
Übersicht der geförderten Projekte
Informationen für Beitragszahler
Gewässerschau und Landwirtschaft
Biber Filme
Videomaterial von Wildkameras
Biber Maßnahmen
Handlungsanleitung zur BiberVO M-V
Presse
Zeitungsartikel
Projekterläuterungen
(geschützt)
Nutria
Auszahlung der Nutriaprämie
Wissenswertes
Forbildungen, Seminare, Zertifikate