Aktuelle Informationen aus dem Verbandsgebiet


Neuregelung des Landeswassergesetzes MV (LWaKüG MV)

 

  • Verkündung: 14.04.2026
  • in Kraft treten: 01.08.2026
  • Übergabetermin wasserwirtschaftlicher Anlagen (nicht für Verbandsgebiet WBV Toddin), anteilige Kostenübernahme bevorteilter Polderflächen für Eigentümer: 01.01.2028
  • sich ändernde Auswirkungen für Grundstückseigentümer an Gewässern 2. Ordnung bzw. Mitglieder des WBV Boize-Sude-Schaale zu unseren Verbandsaufgaben gegenüber bisheriger Gesetzgebung: Anmerkungen dazu erhalten Sie hier in Kürze

 

 

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Neuregelung Landeswasserrecht
Neuregelung Landeswasserrecht GVOBl M_V
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„Nutriaproblematik“

   

Zum Schutz der Böschungen an den durch uns bewirtschafteten Gewässern ist es erforderlich, die Populationen der Nutria als invasive Art auf einem sehr niedrigen Niveau zu halten. Aus diesem Grund zahlt unser WBV seit Jahren den regionalen Jägern, welche diese Tiere in ihren Jagdbezirken an den von uns bewirtschafteten Gewässern erlegen, eine Prämie über 6.- € je Stück (vgl. Nutriaprämie https://www.wbv-boize-sude-schaale.de/aktuell/nutria/).

 

Zunehmend gibt es innerhalb der Ortslagen in unserem Verbandsgebiet ebenfalls sehr große Schäden an Grabenböschungen, die mit sehr viel Geld und Aufwand wieder instandgesetzt werden müssen. Innerhalb der Ortslagen ist die Jagdausübung verboten (befriedeter Bezirk). In diesem Fall greift die Möglichkeit der Entnahme mittels Lebendfalle (Kastenfalle) dieser Tiere durch Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigte in befriedeten Bezirken gemäß § 5 Abs. 3 des LJagdG MV:

 

(3) Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte und die von ihm Beauftragten dürfen in befriedeten Bezirken Füchse, Steinmarder, Iltisse, Marderhunde, Waschbären, Nutria und Wildkaninchen innerhalb der Jagdzeit tierschutzgerecht fangen, töten und sich aneignen. Eines Jagdscheines bedarf es nicht. Anderes Wild ist, wenn es lebensfähig in den Besitz des Grundeigentümers oder Nutzungsberechtigten kommt, im Jagdbezirk in Freiheit zu setzen. Verendetes oder nicht lebensfähiges Wild darf sich der Jagdausübungsberechtigte des Jagdbezirkes aneignen. Die Jagdbehörde kann auf Antrag Ausnahmen zulassen.

 

Im Rahmen der Gleichbehandlung zahlt unser WBV auch Nichtjägern, wenn sie nachweislich Grundstückseigentümer/in oder Nutzungsberichte/r sind, diese Nutriaprämie. Unter o. g. Link finden Sie die Hinweise zur Auszahlung.

 


Öffentliche Bekanntmachung

 

Juli 2025

Am 09.07.2025 fand unsere diesjährige Verbandsgewässerschau statt. Wir danken allen Teilnehmenden für den regen Erfahrungs- und Ideenaustausch.

 

Januar 2025

Wie bereits angekündigt, ist seit dem 01.01.2025 unser langjähriger Geschäftsführer Herr Schwebs in seinen wohlverdienten Ruhestand gegangen.

Wir danken ihm für seine langjährige Arbeit und seinem Engagement.

 

Öffentliche Bekanntmachungen zu Unterhaltungsarbeiten

Krautung, Winterarbeit und rechtlichen Grundlagen

 

Aktuelle Projekte

Laufende Renaturierungsmaßnahmen

 

Abgeschlossene Projekte

Abgeschlossene Renaturierungsmaßnahmen

 

 

Veröffentlichung Fördermaßnahmen

Übersicht der geförderten Projekte

 

Informationen für Beitragszahler

Gewässerschau und Landwirtschaft

 

Biber Filme

Videomaterial von Wildkameras

 

Biber Maßnahmen

Handlungsanleitung zur BiberVO M-V

 

Presse

Zeitungsartikel

 

Projekterläuterungen

(geschützt)

 

Nutria

Auszahlung der Nutriaprämie

 

Wissenswertes

Forbildungen, Seminare, Zertifikate