Gewässerschauen im Verbandsgebiet, allgemeine Regelung

Bis April des laufenden Jahres wird jede Gemeinde in unserem Verbandsgebiet angeschrieben, mit der Bitte, einen Termin zur Gewässerschau zu vereinbaren.

Jeder Beitragszahler hat das Recht, sich mit dem/der Bürgermeister/-in in Verbindung zu setzen und seine Teilnahme zu bekunden.



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02/2017 Informationsblatt für Landbewirtschafter und Unterhaltungspflichtige
Information des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt zur Nutzung der 5 m breiten Gewässerrandstreifen. Gewässerunterhaltung beeinträchtigt keine EU Förderung. Grundräumung bedarf einer detaillierten Abstimmung zwischen Landwirt und WBV.
Anschreiben StAELU_WBV (002) Gewässerran
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02/2017 Vorgehensweise bezüglich Förderung landwirtschaftlich genutzer Flächen
Hinweise für Landwirte von dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt.
Vorgehensweise Förderung in Gewässerrand
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