Auszahlung der Nutriaprämie


Für die Auszahlung der Nutriaprämie gelten folgende Voraussetzungen:

 

1. Das Formular ist vollständig durch den Antragsteller auszufüllen und zu unterschreiben.

 

2. Dem Antragsschreiben ist eine Revierkarte mit Gewässerverlauf beizulegen.

 

3. Die Nutrias sind innerhalb des Verbandsgebietes zu erlegen.

 

4. Fallwild und krankes/auffälliges Wild ist beim zuständigen Veterinär abzugeben.

 

Bei Nichterfüllung einer der o. a. Voraussetzungen erfolgt keine Auszahlung!


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Antragsschreiben
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