Für die Auszahlung der Nutriaprämie gelten folgende Voraussetzungen:
1. Das Formular ist vollständig durch den Antragsteller auszufüllen und zu unterschreiben.
2. Dem Antragsschreiben ist eine Revierkarte mit Gewässerverlauf beizulegen.
3. Die Nutrias sind innerhalb des Verbandsgebietes zu erlegen.
4. Fallwild und krankes/auffälliges Wild ist beim zuständigen Veterinär abzugeben.
Bei Nichterfüllung einer der o. a. Voraussetzungen erfolgt keine Auszahlung!
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Imagefilm des WBV
Hier finden Sie den Link zum Imagefilm der Wasser- und Bodenverbände in MV.