Mitglieder des Verbandes sind:
1. Die Eigentümer von Grundstücken, wenn sie den Nachweis erbracht haben, dass ihre Grundstücke nicht der Grundsteuerpflicht unterliegen. (Dingliche Mitglieder)
2. Die Gemeinden im Verbandsgebiet für die übrigen der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen,
Die Mitgliedschaft ist beim Verband anzumelden. Nach Prüfung der Voraussetzungen der Mitgliedschaft und deren Erfüllung erfolgt die Eintragung ins Mitgliedsverzeichnis.
Die Verbandsversammlung hat folgende Aufgaben: