Die Prüfung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt durch die Berechtigten Personen von Seiten des Wasser- und Bodenverbandes:
Zur Prüfung gehören u. a. die Ausnahmen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG sowie der Anwendungsbereich und -zeitraum.
Die Alternativenprüfung und die allgemeine Zulassung von Maßnahmen erfolgen nach einem Stufenmodell.
Alle umgesetzten Maßnahmen unterliegen der Informationspflicht und werden an die UNB des jeweiligen Landkreises weitergegeben.
Nähere Informationen sind der BiberVO M-V zu entnehmen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Imagefilm des WBV
Hier finden Sie den Link zum Imagefilm der Wasser- und Bodenverbände in MV.